Liebe Uniöner, liebe Trainer/innen, liebe Zuschauscher und Gäste
durch den Erlass der neuen Coronaschutzverordnung ab Mittwoch, 24.11., wonach die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb auch für Zuschauer nur noch nach der 2G-Regel zulässig ist.
Im Trainingsbetrieb:
- Der Zugang ist auf Immunisierte beschränkt (Sportler*innen, Zuschauer*innen, etc.)
- Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gilt diese Regelung nicht. Hier gelten die in den Schulen durchgeführten Tests als ausreichend.
- Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen.
- Die diesbezüglichen Nachweise sind beim Zutritt zu kontrollieren. Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Im Rahmen angemessener Stichproben ist auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier vorzunehmen.
Im Spielbetrieb:
- Der Zugang ist auf Immunisierte beschränkt (Sportler*innen, Zuschauer*innen, etc.)
- Für Spiele gegen andere Vereine muss von der ausrichtenden Mannschaft eine Zugangskontrolle erfolgen, in der der Immunisierungsnachweis kontrolliert wird.
- Für Kinder und Jugendliche bis zum Alter von einschließlich 15 Jahren gilt diese Regelung nicht. Hier gelten die in den Schulen durchgeführten Tests als ausreichend.
- Immunisierte Personen sind vollständig geimpfte oder genesene Personen.
- Zur Überprüfung digitaler Impfzertifikate soll die vom Robert Koch-Institut herausgegebene CovPassCheck-App verwendet werden. Im Rahmen angemessener Stichproben ist auch ein Abgleich der Nachweise mit einem amtlichen Ausweispapier
Es herrscht zu jedem Zeitpunkt in den Kabinen und am Verkaufscontainer eine Maskenpflicht. Die üblichen Abstands- und Hygieneregeln gelten weiterhin.